AGB´s

GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN DER GASTGEBER IN DER ALPENREGION TEGERNSEE SCHLIERSEE

Sehr geehrte Gäste,

die Alpenregion Tegernsee Schliersee - nachstehend ATS abgekürzt - bietet über verschiedene Internet-Buchungsplattformen bzw. als Herausgeber von Gastgeberverzeichnissen Unterkünfte ihrer gewerblichen Beherbergungsbetriebe und Privatvermieter (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen) der Orte im Landkreis Miesbach, nachstehend einheitlich „Gastgeber“ genannt, entsprechend dem aktuellen Angebot an. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

 

1. Geltungsbereich dieser Gastaufnahmebedingungen; Stellung der ATS

1.1.

Die ATS ist Betreiberin verschiedener Internet-Buchungsplattformen bzw. Herausgeber entsprechender Gastgeberverzeichnisse. Sie und die Tourismusstellen der angeschlossenen Orte werden zusätzlich im Nachweis oder der Vermittlung von Unterkünften tätig. Die ATS und die Tourismusstellen der Orte sind jedoch nicht Anbieter der Unterkunftsleistungen in den jeweiligen Internetplattformen und Gastgeberverzeichnissen.

1.2.

Der Gastaufnahmevertrag kommt im Buchungsfall ausschließlich mit den jeweiligen Gastgebern zu Stande. Die ATS und die örtlichen Tourismusstellen haften daher nicht für die Angaben des Gastgebers zu Leistungen. Sie haften nicht für Leistungsstörungen sowie für Personen- und Sachschäden hinsichtlich der vom Gastgeber zu erbringenden Leistungen. Die Haftung der ATS und der örtlichen Tourismusstelle im Falle einer Vermittlungstätigkeit aus dem Vermittlungsvertrag bleibt hiervon unberührt.

1.3.

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für alle Buchungen, die bei der ATS oder den Tourismusstellen der Orte erfolgen, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.

 

2. Vertragsschluss

2.1.

Für alle Buchungsarten gilt:

a)

Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortsbeschreibung, Klassifizierungserläuterung) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.

b)

Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt.

c)

Die ATS weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen (Verträge über Unterkünfte mit und ohne Zusatzleistungen), auch wenn diese im Wege des Fernabsatzes (telefonisch, online, per Fax oder per E-Mail) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern die gesetzlichen Regelungen des Mietvertragsrechts (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 5. dieser Gastaufnahmebedingungen).

2.2.

Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:

a)

Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.

b)

Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber oder die ATS zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen des Gastes führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Gast nicht zugeht.

c)

Unterbreitet der Gastgeber auf Wunsch des Gastes oder des Auftraggebers ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast, bzw. den Auftraggeber. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung bedarf, zu Stande, wenn der Gast, bzw. der Auftraggeber dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, zugeht. Diese Regelung gilt insbesondere bei Angeboten von Gastgebern im Internet, die als nicht online buchbar gekennzeichnet sind. Diesen Gastgebern kann der Gast mit dem dafür vorgesehenen Formular eine unverbindliche Anfrage übermitteln.

2.3.

Bei Angeboten von Gastgebern, die als online buchbar gekennzeichnet sind, gilt:

a)

Dem Gast wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetportal erläutert. Dem Gast steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen Vertragssprachen sind angegeben.

b)

Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben.

c)

Soweit die Unterkunft verfügbar ist, erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit). In diesem Fall kommt der Gastaufnahmevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Gast am Bildschirm zu Stande. Dem Kunden wird die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt.

 

3. Preise und Leistungen

3.1.

Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nicht anders angegeben. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.

3.2.

Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt, bzw. Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.

 

4. Zahlung

4.1.

Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast, beziehungsweise Eingang der Annahmeerklärung des Gastes beim Gastgeber bei zuvor unterbreitetem Angebot) kann der Gastgeber, soweit im Einzelfall keine andere Vereinbarung über die Höhe und die Fälligkeit der Anzahlung getroffen wurde, eine Anzahlung bis zu 20 % des Gesamtpreises aus Unterkunftsleistung und gebuchter Zusatzleistungen verlangen. Diese ist an den Gastgeber zu bezahlen.

4.2.

Die Restzahlung ist zum Aufenthaltsende an den Gastgeber zu entrichten, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.

4.3.

Bei Buchungen, die kürzer als sieben Werktage vor Belegungsbeginn erfolgen, ist die Anzahlung an den Gastgeber bei der Ankunft, die Restzahlung beim Aufenthaltsende zu entrichten.

4.4.

Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.

4.5.

Bei Buchungen aus dem Ausland und entsprechenden Vermerk in der Buchungsbestätigung kann der Gastgeber die Restzahlung 4 Wochen vor Belegungsbeginn verlangen mit der Maßgabe, dass die Zahlung dem angegebenen Konto des Gastgebers zu diesem Zeitpunkt gutgeschrieben sein muss. Zahlungen aus dem Ausland haben gebühren- und spesenfrei zu erfolgen.

4.6.

Leistet der Gast/Auftraggeber vereinbarte Anzahlungen oder Restzahlungen trotz Mahnung des Gastgebers mit angemessener Fristsetzung nicht obwohl er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Gastes/Auftraggebers besteht, so ist der Gastgeber berechtigt nach Fristablauf den Rücktritt vom Gastaufnahmevertrag zu erklären und den Gast/Auftraggeber mit Rücktrittskosten entsprechend Ziff. 5. dieser Gastaufnahmebedingungen zu belasten.

 

5. Rücktritt und Nichtanreise

5.1.

Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise sowie der vorzeitigen Beendigung des Aufenthalts durch einen in der Person des Gastes liegenden Grund bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.

5.2.

Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters einer Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

5.3.

Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

5.4.

Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber die folgenden Beträgen zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten ohne Kurtaxe):

• Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%

• Bei Übernachtung/Frühstück 80%

• Bei Halbpension 70%

• Bei Vollpension 60%

5.5.

Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

5.6.

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.

5.7.

Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an den Gastgeber, nicht die ATS zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

 

6. Pflichten des Gastes, Kündigung durch den Gast und den Gastgeber, Mitnahme von Haustieren

6.1.

Der Gast ist verpflichtet, die ihm übergebene oder durch Aushang oder Auslage beim Gastgeber bekannt gegebene Hausordnung einzuhalten. Verstöße gegen die Hausordnung können eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung des Gastaufnahmevertrages entsprechend Ziff. 6.5 zur Folge haben.

6.2.

Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der ATS erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

6.3.

Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zu Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt oder aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist.

6.4.

Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen.

 

7. Kaution

7.1.

Soweit dies bei der Beschreibung der Unterkunft bzw. der Leistungen des Gastgebers in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Hausprospekt, Internet) angegeben oder im Einzelfall gesondert vereinbart und in der Buchungsbestätigung angegeben ist, hat der Gast bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber eine Kaution zu bezahlen.

7.2.

Die Kaution ist, soweit dies in der Buchungsbestätigung angegeben ist, innerhalb der dort genannten Frist ausschließlich an den Gastgeber an die benannte Kontoverbindung zu bezahlen, andernfalls in bar und in Euro bei der Ankunft und vor Bezug der Unterkunft bzw. der Inanspruchnahme der sonstigen Leistungen des Gastgebers. Eine Kautionsleistung per Scheck ist generell nicht möglich, per Kreditkarte nur dann, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart ist.

7.3.

Die Kaution sichert die Erfüllung der Pflichten des Kunden zur Schlüsselrückgabe, zur Bezahlung der verbrauchsabhängigen Nebenkosten wie z.B. Strom, Wasser, Gas, Telefon, zur Deckung der Schadensersatzansprüche des Gastgebers bei Beschädigung der Unterkunft und ihrer Einrichtungen sowie zum Schadenersatz bei gegebenenfalls nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Endreinigung.

7.4.

Sind Ansprüche des Gastgebers, zu deren Sicherung die Kaution dient, begründet oder objektiv zu erwarten, so ist der Gastgeber zum Einbehalt der Kaution in Höhe der zu erwartenden Ansprüche, soweit diese noch nicht bezifferbar sind der gesamten Kaution, berechtigt. Der Gastgeber ist berechtigt, die Rückzahlung der Kaution von einer gemeinsamen Begehung und Überprüfung der Unterkunft zusammen mit dem Gast oder seinem Beauftragten abhängig zu machen. Verweigert der Gast die Teilnahme an dieser Begehung, kann die gesamte Kaution bis zur Abrechnung einbehalten werden. Bestehen, gegebenenfalls nach Durchführung der Begehung, keine Ansprüche ist die Kaution sofort und vor der Abreise des Gastes in bar zurückzubezahlen.

7.5.

Die Abrechnung der Kaution hat spätestens 14 Tage nach Belegungsende zu erfolgen. Ansprüche des Gastgebers, die mit der Kaution verrechnet werden sollen, sind zu beziffern. Ist eine solche Bezifferung noch nicht möglich, ist dies zu begründen und die voraussichtliche Höhe der Ansprüche zu benennen. Übersteigt die Kaution die Ansprüche des Gastgebers ist der Differenzbetrag mit der Abrechnung zurückzubezahlen. Dem Gast bzw. dem Gastgeber bleiben Einwendungen zum Grund und zur Höhe der mit der Kaution verrechneten Ansprüche ausdrücklich vorbehalten.

 

8. Beschränkung der Haftung des Gastgebers

8.1.

Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruhen.

8.2.

Die Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

8.3.

Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

 

9. Rechtswahl und Gerichtsstand

9.1.

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem Gastgeber, bzw. der ATS findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

9.2.

Der Gast, bzw. der Auftraggeber, kann den Gastgeber bzw. die ATS nur an deren Sitz verklagen.

9.3.

Für Klagen des Gastgebers bzw. der ATS gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.

9.4.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen für das anzuwendende Recht und den Gerichtsstand anwendbar sind.

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© Urheberrechtlich geschützt; Rechtsanwalt Noll, Stuttgart, 2004-2015

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